Als Gründungstag der Volkssolidarität gilt der 17. Oktober 1945, an dem der Aufruf „Volkssolidarität gegen Wintersnot!“, gemeinsam von der KPD, SPD, CDU, LDPD sowie der evangelischen und der katholischen Kirche und den Gewerkschaften unterzeichnet wurde. Das Wirken der Volkssolidarität konzentrierte sich in dieser Zeit auf jene, die am schwersten unter den Folgen des Krieges zu leiden hatten. Das waren Kinder, Alte, und Kranke, Vertriebene und heimkehrende Kriegsgefangene. Ab Anfang der 50er Jahre wandelte sich der Charakter der Volkssolidarität. Ihre vorrangige, später ihre ausschließliche Aufgabe wurde die Betreuung älterer Menschen. Ab 1956 wurde mit der Schaffung von Klubs zur sozial-kulturellen Betreuung Älterer begonnen.
Ab den frühen 70er Jahren arbeitete die Volkssolidarität unter dem Motto“Tätigsein-Geselligkeit-Fürsorge“. Zu ihren Aufgaben gehörte das Organisieren von gesellschaftlich nützlichen Tätigkeiten wie beispielsweise der Instandhaltung von Wohnungen, der Nachbarschaftshilfe oder der Kinderbetreuung. In Treffpunkten förderte die Volkssolidarität das geistig-kulturelle Leben der Senioren. Im Fürsorgebereich war vor allem die ambulante Pflege hilfsbedürftiger älterer Personen und deren Versorgung mit Mahlzeiten wichtig.
Nach den politischen Veränderungen in der DDR („Wende“) und der deutschen Einheit ab den 3. Oktober 1990 hat die Volkssolidarität ihren Platz in der bundesdeutschen Verbändelandschaft als eigenständiger Sozial- und Wohlfahrtsverband gefunden.
Nach 1990 wandelten sich zahlreiche Verbandsgliederungen in eingetragene Vereine um.
Heute ist die Volkssolidarität einer der großen Sozial- und Wohlfahrtsverbände in der Bundesrepublik und der größte in Ostdeutschland. Der Verband bezeichnet sich in der Satzung als“einheitlicher; demokratisch organisierter, gemeinnützig wirkender, parteipolitisch und konfessionell unabhängiger, selbstständiger Verein“.
Die Volkssolidarität versteht sich als Sozial- und Wohlfahrtsverband mit drei Säulen:
- Mitgliederverband (Vereinsleben in den Orts-,Interessen-, Selbsthilfegruppen und Begegnungsstättten mit sozial-kulturellen Angeboten)
- sozialer Dienstleister ( Essen auf Räder, Bildungs-,Betreuungs-und Freizeitangebote)
- sozial-politische Interessenvertretung